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AGB



AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines

a)
Für den Geschäftsverkehr zwischen der 4Service-Systems GmbH im folgenden 4Service
genannt, und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit 4Service, auch wenn darauf nicht
besonders Bezug genommen wird. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei
schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam.

b) Eigentums- und Urheberrechte an den, den Angeboten zugrunde liegenden
Unterlagen stehen ausschließlich 4Service zu. Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrechte bleiben vorbehalten. Die Angebote dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, 4Service erteilt dem Besteller die ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Den Angeboten zugehörige Zeichnungen, Muster und
sonstige Unterlagen sind soweit der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen
zurückzugeben.



2. Angebot und Vertragsabschluss

a)
Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch 4Service
schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungslegung stehen der
schriftlichen Bestätigung gleich.



3. Preise und Zahlung

a)
Grundlage der Preise sind die jeweils gültigen Listenpreise von 4Service. Die Preise
bemessen sich nach Art und Umfang des Angebotes und werden angepasst, wenn vom
Auftraggeber nachträglich Änderungen gewünscht werden.

b) ) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 40% der Gesamtsumme laut Auftragsbestätigung fällig. Die Zweite Zahlung von 30% erfolgt bei Lieferung der Ware. Die restliche Zahlung erfolgt nach Abnahme des Auftrages mit der 4Service-Systems Abnahmebescheinigung.

c) Preise verstehen sich zzgl. Versand innerhalb Deutschlands und zzgl. der zum
Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

d) Installation, Schulung, Hotline oder sonstige Nebenleistungen sind im Preis, sofern
nichts anderes vereinbart ist, nicht enthalten.



e) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist 4Service berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Im kaufmännischen
Verkehr ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Im Übrigen ist das
Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge und
Verzugszinsen ist 4Service zu keiner weiteren Leistung verpflichtet.

f) Der Auftraggeber darf weder Zahlungen wegen einer Gegenforderung zurückhalten
noch mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig
festgestellt oder von 4Service schriftlich anerkannt worden.



4. Lieferung

a)
Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung von
4Service maßgebend. Eigenschaften des Kaufgegenstands sind nur dann zugesichert,
wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Technische Änderungen, durch die
Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt wird, bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten.

b) Mit dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferzeit. Lieferfristen sind
unverbindlich, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Wird der angegebene
Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach
Setzung einer weiteren, mindestens 60-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

c) Unabhängig vom Umfang des Auftrags behält sich 4Service das Recht von
Teillieferungen vor.



5. Gefahrenübergang

a)
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens
mit der Absendung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei
Teillieferungen und für den Fall, dass 4Service die Kosten für Transport,
Transportversicherung oder Aufstellung übernommen hat.

b) Wenn vom Auftraggeber gewünscht, kann eine Transportversicherung zu dessen
Lasten abgeschlossen werden.

c) Die Gefahr geht auch dann über, wenn Versandbereitschaft gegeben ist, die
Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt, die 4Service nicht zu vertreten hat.
Voraussetzung für den Gefahrenübergang ist die Mitteilung der Versandbereitschaft
an den Auftraggeber.



6. Rücktritt, Rücksendungen

a)
Der Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag ist nur mit der schriftlichen
Zustimmung von 4Service möglich. In diesem Fall ist 4Service berechtigt,
Stornokosten in Höhe von 3% des Nettopreises, mindestens aber 25 Euro zu
berechnen. Dies gilt nicht für bereits erbrachte Leistungen.



7. Gewährleistung und Haftung

a)
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern bei Standardprodukten
beträgt 24 Monate, gegenüber Unternehmern 12 Monate. Die Frist beginnt mit
Ablieferung der Sache.

b) Eine Gewährleistungspflicht für individuelle Entwicklungen nach Angaben und
Wünschen des Auftraggebers (Individual-Software) besteht generell nicht.

c) Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen
Untersuchungs- und Rückgabeobliegenheiten gemäß §377 und §378 HGB
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel der gelieferten Ware sind unverzüglich,
spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung (bzw. bei verdeckten Mängeln 10 Tage
nach deren Erkennbarkeit) schriftlich anzuzeigen.

d) Wird die gelieferte Ware durch 4Service installiert, hat die Abnahme durch den
Auftraggeber unverzüglich an Ort und Stelle zu erfolgen. Wird die Abnahme nicht
erklärt, so gilt dieselbe gleichwohl als erfolgt, wenn die gelieferte und installierte
Ware durch den Auftraggeber in Betrieb genommen wird. 4Service ist bei den von ihr
durchgeführten Installationen nicht verpflichtet, Vorleistungen Dritter zu überprüfen
und auf deren unsachgemäße Vorarbeiten hinzuweisen. Ein etwa hieraus abgeleiteter
Schadenersatzanspruch des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

e) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, soweit sie von 4Service zu vertreten
sind, beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung, oder nach Wahl
von 4Service auf Ersatzlieferung jeweils ab Geschäftssitz Koblenz. Sollte die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner
Wahl mindern oder wandeln.

f) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers (insbesondere für Mangelfolgeschäden),
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

g) Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn,
ihre Berechtigung sei durch 4Service schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt.



8. Eigentumsvorbehalt

a)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von
4Service.

b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist 4Service berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, er wäre
schriftlich erklärt worden. In der Pfändung der Kaufsache durch 4Service liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache ist 4Service zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Auftraggebers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

c) Hatte der Auftraggeber die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vor der
Bezahlung weiterveräußert, tritt er von den Gesamtansprüchen aus dieser Veräußerung
gegen den Dritten schon jetzt die Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages für die
gelieferte Ware an 4Service ab. Diese Abtretung hat der Auftraggeber dem Dritten mit
der Weiterveräußerung anzuzeigen.



9. Export

a)
Für den Fall, dass der Auftraggeber von 4Service gelieferte Ware exportiert, weist
4Service darauf hin, dass der Auftraggeber die Bestimmungen des deutschen
Außenhandelsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten hat.

b) 4Service weist ferner darauf hin, dass die von ihr gelieferte Ware in- und
ausländischen Kontrollbestimmungen unterliegen kann. Eine vom Verkäufer
vorgenommene Einstufung der Ware als ausfuhrbewilligungspflichtig oder -frei ist
ohne Gewähr, unbeschadet, ob sie schriftlich oder mündlich gegeben wurde, und
entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Überprüfungspflicht.





10. Software und Urheberrecht

a)
Bei dem Verkauf von Standard-Software wird dem Käufer ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Es darf nur eine
Kopie zum Zwecke der Sicherung erstellt werden, falls diese nicht mitgeliefert wird.
Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller.

b) Bei der Erstellung von Individual-Software ist 4Service Urheber der erstellten
Programme.

c) Das Nutzungsrecht und dessen Umfang sowie das Verwertungsrecht von
Individual-Software kann nur durch einen schriftlichen Lizenzvertrag übertragen
werden. Die Überlassung des Quellcodes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung.



11. Schlussbestimmungen

a)
Im kaufmännischen Verkehr ist Koblenz der Erfüllungsort und der Gerichtsstand.
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten
ist 4Service jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, Klage beim Gericht des Wohn- und
Geschäftssitzes des Aufraggebers einzureichen.

b) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-
Kaufrecht findet keine Anwendung.

c) Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck dienen.